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Coaching-Honorare
Quelle: http://www.coaching-report.de/coaching-markt/honorare.html
Honorarforderungen von seriösen Coaches bewegen sich in einem Rahmen, der für in der Wirtschaft tätige Berater normal ist, d.h. 100–350 Euro pro Zeitstunde. Die Kosten
für ein Coaching sind somit vergleichbar mit den Honoraren von Unternehmensberatern oder anderen hochspezialisierten Experten.
- In Abhängigkeit von der Qualifikation des Coachs und den Rahmenbedingungen des Auftrags liegen die Kosten für eine einzelne Coaching-Sitzung – diese hat meist eine
Dauer von ca. 1–2 Stunden – zwischen 200–700 Euro zzgl. Umsatzsteuer und Spesen. Teilweise weisen die Kosten noch höhere Spannbreiten auf.
- Im Jahr 2014 wurde im Rahmen der 13. Coaching-Umfrage Deutschland 2014 (Middendorf, BCO) ein Allzeithoch der Coaching-Honorare gemessen. Der durchschnittliche
Stundensatz (private und unternehmensbezahlte Coachings zusammengenommen) betrug im Jahr 2014 demnach 165 Euro (Vorjahr: 161 Euro) – ein Wert, welcher bis dato nur 2012 in etwa ermittelt wurde. Die
Langzeitstudie startete im Jahr 2002. Der Markt, so die Erkenntnis, zu der die Studienverantwortlichen bereits im Rahmen der 11. Coaching-Umfrage 2012 kamen, belohne insbesondere langjährige
Erfahrung als Coach, Investitionen in Weiterbildung und eine starke Spezialisierung auf das Beratungsformat Coaching mit höheren Honoraren.
- Hinsichtlich der Honorargestaltung ist zwischen Coachings, die von Unternehmen in Auftrag gegeben werden, und solchen, die im privaten Kontext stattfinden, zu
unterscheiden. Gemäß der 13. Coaching-Umfrage 2014 (Middendorf, BCO) werden im erstgenannten Fall mit durchschnittlich 187 Euro deutlich höhere Stundensätze veranschlagt als im Kontext privat in
Auftrag gegebener Coachings (130 Euro im Durchschnitt).
- Unter anderem auf die Honorar-Entwicklung dürfte ein weiteres Ergebnis der 13. Coaching-Umfrage 2014 (Middendorf, BCO) zurückzuführen sein: Festgestellt wurde eine
Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Coaches in Deutschland im Jahr 2014. 134 der insgesamt befragten 399 Personen (49 Befragte ohne Angabe, 8 Befragte noch nicht als Coach tätig) gaben an,
ihre wirtschaftliche Situation habe sich gebessert. Weitere 184 Personen berichteten von einer stabilen, nicht verschlechterten Situation. Lediglich 24 Umfrage-Teilnehmer beobachteten eine
Verschlechterung.
- Eine weitere Einschätzung der Kosten können Sie z.B. der Coach-Datenbank entnehmen, wenn Sie
das Profil einzelner Coaches bzgl. der Stundensätze analysieren.
- Die Gesamtkosten für ein Einzel-Coaching durch einen organisationsexternen Berater können z.B. bei einem halbjährigen Coaching und 10 Terminen entsprechend zwischen
2.500–6.000 Euro liegen. Der Einsatz mehrerer Berater – z.B. im Rahmen eines Team-Coachings einer gesamten Führungsebene – vergrößert die Kosten entsprechend.
- Als Alternative zu rein zeitbasierten Vereinbarungen werden außerdem auch pauschale Regelungen angeboten, die pro Einzel-Coaching zwischen 2.500–10.000 Euro liegen
können.
Die Aufwendungen für das Coaching können als Fortbildung steuerlich geltend gemacht werden, da eine Verbesserung der beruflichen Kompetenz angestrebt wird.
- Ist das Coaching Teil interner Personalentwicklungsmaßnahmen, werden die Kosten meistens von der Organisation übernommen; dabei wird der Coaching-Klient teilweise
auch an den Kosten beteiligt.
- Obwohl die Kosten relativ hoch erscheinen, wird der Nutzen des Coachings wesentlich größer eingeschätzt als die sonst entstehenden Ausgaben durch "Reibungsverluste"
im innerbetrieblichen Ablauf. Im Vergleich zu anderen Beratungsangeboten können Coaching-Maßnahmen insgesamt betrachtet sogar relativ kostengünstig sein. Organisationsexterne Beratungs-Settings mit
einer zuweilen tagelangen Dauer verursachen hohe Kosten durch einen entsprechend langen Arbeitsausfall. Coaching kann hingegen "on the job" eingesetzt werden, was die Gesamtkosten deutlich
reduziert.
Gerichtsurteil zur Höhe von Coaching-Honoraren
Das Amtsgericht Kamen hat in einem Urteil vom 06.05.2005 (12 C 519/03) entschieden, dass für Coaching-Dienstleistungen von einem Rahmen von 115 bis 300 Euro
Nettostundensatz ausgegangen werden kann. Zudem wurde auf das Ausmaß der Formbedürftigkeit eines Vertragsschlusses eingegangen.
Hintergrund des Urteils ist ein Fall, in dem es im Rahmen eines zunächst privaten Kontakts zwischen einem Coach und einer Führungskraft zu einem Besprechungstermin in
einem Hotelseminarraum kam. Während des ca. dreistündigen Treffens wurden die berufliche Situation und Karrierefragen der Führungskraft thematisiert. Ein schriftlicher Vertrag wurde jedoch nicht
vorab geschlossen. Im Nachgang bestritt die Führungskraft, dass es sich um ein berufliches Treffen gehandelt habe und weigerte sich, auch unter Verweis auf die fehlende schriftliche Vereinbarung, ein
Honorar zu zahlen.
Das Amtsgericht Kamen war jedoch anderer Meinung und verneinte die Notwendigkeit eines ausdrücklichen oder gar schriftlichen Auftrages zu einem Coaching. Begründung:
Dem Beratenen hätte durch das dienstliche Ambiente sowie der Tatsache, dass der Coach genau die Dienstleistung erbracht habe, die seinem Berufsbild entspricht, klar sein müssen, dass es sich nicht um
einen privaten Termin gehandelt habe.
Auch der Ablauf des Termins, das intensive gemeinsame Arbeiten und die Tatsache, dass für die Nutzung des Raums ein Entgelt an das Hotel zu bezahlen war, hätten einen
geschäftlichen Charakter des Treffens nahe gelegt. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung ging das Gericht unter Bezugnahme auf einen Sachverständigen schließlich von einer Vergütung in einem Rahmen von
115 bis 300 Euro Nettostundensatz aus.